Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) finden auf alle Geschäftsbeziehungen von illumina concepts GmbH, Oststraße 81, 71638 Ludwigsburg (nachfolgend: „illucon“) Anwendung. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als illucon ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
II. Konzepterstellung
1. illucon erstellt nach Besichtigung der Räumlichkeiten des Kunden ein für diesen individuell zusammengestelltes Beleuchtungskonzept. Hierbei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Licht ohne Umwege und Einschränkungen durch etwaige Gegenstände direkt von der Leuchte auf die zu beleuchtende Fläche trifft. Durch die Besichtigung der Räumlichkeiten werden die zum Zeitpunkt der Besichtigung vorhandenen Hindernisse in die Planung aufgenommen und entsprechend berücksichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, nach der Besichtigung durch illucon vorgenommene Veränderungen an den Räumlichkeiten unverzüglich mitzuteilen.
2. illucon stellt dem Kunden Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Verwendung aktueller Zahlen und Daten zur Verfügung. Im tatsächlichen Betrieb kann es zu Abweichungen hiervon kommen. Die Berechnungen sind nicht verbindlich. illucon übernimmt hierfür keine Haftung.
III. Angebot und Vertragsschluss
1. illucon erstellt zunächst ein Angebot. Hierfür wird illucon, sofern vorhanden, das gemäß Ziffer II der AGB erstellte Konzept zugrunde legen. Der Kunde kann anhand dieses Angebotes schriftlich einen verbindlichen Auftrag erteilen. Nach Auftragserteilung erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung durch illucon. Der Vertrag kommt mit Abgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2. Die von illucon erstellten Angebote sind jeweils 30 Tage gültig. Die Angebotserstellung ist kostenlos.
3. illucon bietet die Montage durch Partner-Fachbetriebe an. Durch die Beauftragung der Montage und Bestätigung dieser in der Auftragsbestätigung kommt ein separater Montagevertrag zwischen illucon und dem Kunden zustande.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Bei den Angebotspreisen handelt es sich jeweils um Nettobeträge. Die Montagekosten werden bei Beauftragung im Angebot und der Auftragsbestätigung jeweils gesondert ausgewiesen.
2. Die Preise gelten, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, ab Lager. Der Kunde trägt die jeweiligen Verpackungs- und Versand-/Transportkosten, ggfs. Zölle etc.
3. Die jeweiligen Rechnungsbeträge sind, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, binnen 7 Tagen ab Zugang der Ware und der Rechnung zu bezahlen.
4. Bei einem Auftragswert unter 300,00 Euro (netto) wird ein Mindermengenzuschlag i.H.v. 35,00 Euro (netto) berechnet.
5. Stellt der Kunde seine Zahlung ein oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, so wird die Gesamtforderung des Lieferers sofort fällig.
V. Lieferung und Montage
1. Lieferfristen werden in der Auftragsbestätigung angegeben. Diese sind nur verbindlich, wenn sie von illucon ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
2. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss gemäß Ziffer II. 1. dieser AGB. Diese ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Lager innerhalb der Frist verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder die Abwicklung aus Gründen, die illucon nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe o.ä.), so verlängert sich die Lieferfrist um einen der Dauer der Verzögerung entsprechenden Zeitraum. illucon wird den Kunden über etwaige Verzögerungen unverzüglich informieren.
3. Wird die Montage beauftragt, so erfolgt hierfür eine Terminabsprache zwischen dem Kunden und dem Montagebetrieb.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen behält sich illucon das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat illucon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgen.
VII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, 12 Monate und beginnt mit Zugang der Ware beim Kunden.
2. Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen schriftlich gegenüber illucon anzuzeigen. Die Frist beginnt für offensichtliche Mängel mit Zugang der Ware beim Kunden. Für verborgene Mängel beginnt diese Frist mit der Entdeckung. Erfolgt die Mangelanzeige nicht fristgemäß, so gilt die Ware als genehmigt.
VIII. Haftung
1. illucon haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist illucon, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur haftbar
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2. Stellt der Kunde im Falle der Beauftragung der Montage erforderliche Materialien selbst, so haftet illucon nicht für auf die gestellten Materialien zurückzuführenden Mängel und Schäden an den gelieferten Waren.
IX. Urheberrechte
An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden.
X. Schriftform
Mündliche Nebenabreden werden grundsätzlich nicht getroffen. Sämtliche Änderungen dieser AGB sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für das Schriftformerfordernis.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird von den Parteien durch eine Vereinbarung ersetzt, die dem entspricht, was nach Inhalt und Zweck der AGB vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man diesen Fall bedacht.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für die Vertragsbeziehung zwischen illucon und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von illucon in Ludwigsburg.